Erbschaftsteuer – diese Rahmenbedingungen sollten Sie kennen

22. Juli 2022 | Steuern

Als ich das Wort – Familienheimschaukel – das erste Mal höre denke ich sicher nicht an Erbschaftsteuer. Ich sehe einen baumbeschatteten Garten vor mir. An einem dicken Ast einer alten, ausladend gewachsenen Eiche schaukelt eine Hängematte gemütlich hin und her. Dicke Taue halten das mit einem hübschen Muster gespannte und mit Trotteln behangene Leinentuch.  Ein Paar liegt darin, in ihrer Mitte ein kleines Kind, sie genießen die Ruhe, die Wärme und das Spiel der Sonnenstrahlen durch das Blätterdach.

Das wird heftig!

Was dieses Bild stört ist die Tatsache, dass ich in einem Vorlesungssaal der EBS, der European Business School, sitze. Vor mir steht der begnadete bochumer Steuerberater Klaus Michalowsky, vor dem mich Kommilitonen bereits im Vorfeld warnten „Das wird heftig! besser, Du bist gut ausgeschlafen!“.

Mit seinen fast zwei Metern Körpergröße, seinen breiten Schultern und dem imposanten Bart, seinen blitzschnellen Augen und seiner Präsenz verkörpert er geradezu das Thema der Vorlesung „Erbschaftssteuer“: groß, komplex, anspruchsvoll. Ich sehe zu, dass ich zügig wieder ins Hier und Jetzt komme, denn eine Familienheimschaukel ist im Gegensatz zu meiner romantischen Vorstellung ein Steuergestaltungsinstrument.

Die Beteiligung des Staates am Eigentum von Erben

„Ich gehe davon aus, Sie haben sich bereits mit den Grundsätzen der Erbschaftsteuer vertraut gemacht.“ beginnt Herr Michalowsky seine Vorlesung. In dem knapp 1000 Seiten umfassenden Beck-Text „Erbschaftsteuer“, der vor mir auf dem Tisch liegt, beschreibt der Ministerialrat Raymond Halaczinsky das in seiner Einführung so: „Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer beteiligt sich der „Staat“ am Eigentum der Erben und der sonst Bedachten und Beschenkten.“

Und schon auf der Umschlagseite des Buches wird klar: das gibt es viel zu wissen: Erbschaftsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz und dazu noch entsprechende Durchführungsverordnungen. Offensichtlich macht die Komplexität des Themas selbst für Fachleute eine Gebrauchsanweisung in Form einer Durchführungsverordnung notwendig. Jetzt weiß ich, was meine Kommilitonen mir sagen wollten!

Erbschaftssteuer: nur Wenige sind betroffen

Wichtig zu wissen ist dabei, dass obwohl erhebliches Vermögen zum Vererben vorhanden ist ( in 2019 gab es bundesweit 939.500 Sterbefälle, aus denen mehr als 110 Mrd. Euro Vermögen vererbt wurden!) ein Großteil der Bevölkerung infolge persönlicher Freibeträge und sachlicher Befreiungen nicht oder nur gering von der Zahlung von Erbschafsteuer betroffen waren und sind. Das Statistische Bundesamt liefert die Fakten dazu: das Erbschaftsteueraufkommen aller 16 Bundesländer zusammen beträgt ca. 6,7 Mrd Euro. Das sind somit weniger als 10% des vererbten Vermögens.

Grundsätzlich gilt: Erbschaftsteuer wird durch einen Erbfall und/oder eine Schenkung ausgelöst. Besteuert wird der Erwerb beim einzelnen Erwerber und nicht dem Nachlass als solchem. Damit gibt uns das Gesetz interessante Gestaltungsmöglichkeiten!

Das Wichtigste zur Erbschafts- und Schenkungsteuer im Überblick

Bei der Ermittlung von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  1. Die Steuerklasse (unterschieden wird in Steuerklassen I, II und III und je nach Verwandtschaftsverhältnis)
  2. Freibeträge des Erwerbers (persönlicher Freibetrag, Versorgungsfreibetrag, besonderer Freibetrag, Freibeträge bei betrieblichem Vermögen)
  3. Steuersatz (richtet sich nach der Steuerklasse und dem steuerpflichtigen Erwerb)
  4. Vorerwerb und sonstige Erwerbe (Vermächtnisse u. ä.)
  5. Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erwerbers und des Erblassers (Inland oder Ausland)

Auf die Balance kommt es an

Trotz der Vielschichtigkeit dieses steuerlichen Themas ist es bei der Planung des eigenen Nachlasses nur eines von vier wichtigen Bereichen, die es zu berücksichtigen gilt: Die Basis allen Tuns dürfen die familiären Gegebenheiten und die psychologischen Gesichtspunkte sein. Darauf aufbauend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die steuerlichen Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.

Damit Anordnungen im Testament nicht ins Leere laufen und getroffene, gut gemeinte Anordnungen nicht zu Streit und Zerwürfnissen innerhalb der Familie führen, sondern die gut geplante Vermögensübergabeunter Ausnutzung aller steuerlichen und rechtlichen Möglichkeiten klar, schnell und möglichst unkompliziert umgesetzt wird, darf zwischen den einzelnen der vier Themenfelder eine gute Balance verwirklicht  werden.

„Wie soll ich das denn schaffen? Ich fühle mich von der Thematik regelrecht erschlagen!“ sagt mir eine Dame am Rande eines meiner Vortragsabende zum Thema „Erben und Vererben“. Sie wirkt frustriert.  Damit hat die Dame völlig recht: Allein geht das nicht! Aus meiner Erfahrung ist ein solcher Prozess nur mit einem Team aus Fachleuten möglich.

Die Würdigung Ihrer Lebensleistung steht im Mittelpunkt

„Um die Planung rund zu machen, bedarf es Zeit, eine gründliche Klärung und detaillierte Ausarbeitung. Und dafür dürfen Sie sich Unterstützung holen!“ sage ich der Dame. Ein Rechtsanwalt und/oder Notar sorgt für die notwendige Rechtssicherheit der Verfügung, ein Steuerberater plant den bestmöglichen fiskalischen Weg und ein Erbschaftsplaner unterstützt bei der Verzahnung der Basis aller Überlegungen und Planungen: Es geht darum, unter Berücksichtigung und Würdigung der eigenen Lebensleistung, die Sicherung des Familienfriedens und die Befriedigung aller persönlicher Bedürfnisse in Einklang zu bringen.

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